Spiel mir das Lied vom Tod

Text: Doris Thallinger
Fotos: stock.adobe.com – Zauberkugel Studio, wirojsid, hedgehog94; Privat, Gimborn, Notariatskammer für Salzburg

Jeder muss sterben. Aber niemand will sich damit beschäftigen. So lange nicht, bis es zu spät ist. Warum es Sinn macht, sich zu Lebzeiten mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Es ist ein Tabuthema, keiner von uns will in jungen, gesunden Jahren annehmen, dass das Leben eines Tages zu Ende gehen wird. Ob Krankheit, Unfall oder andere Schicksalsschläge: Dieses „eines Tages“ klopft oft unvermutet an unsere Tür. Zurück bleiben im schlimmsten Fall Angehörige, die zusätzlich zu Trauer und Schock vor einem schier unbewältigbaren Berg an Entscheidungen und finanziellem Fiasko stehen. Außer, man sorgt rechtzeitig vor.

Tod als Ausnahmesituation
Eine Studie des Wiener Bestattungsinstituts Himmelblau zeigt auf, dass für mehr als 80 % der Österreicher der Tod nahestehender Menschen als größte Ausnahmesituation und, neben der emotionalen, als organisatorische Herausforderung gilt. Knapp zwei Drittel der Befragten gaben an, sich nicht ausreichend über die Wünsche des Verstorbenen informiert zu fühlen. Dem kann jeder Abhilfe schaffen, indem er selbst rechtzeitig seine Wünsche für „danach“ festhält und die grundlegenden Schritte setzt.

Den eigenen Tod im Blick
„Der Trend geht mehr und mehr dahin, sich selbst mit seiner Bestattung auseinanderzusetzen und diese bereits im Vorfeld gut zu planen“, weiß Sieglinde Buchsteiner von der Bestattung Buchsteiner Wallmann in Salzburg. „Idealerweise passiert dies in Abstimmung mit den engsten Familienangehörigen, um diese nicht vor den Kopf zu stoßen.“ Die erste Entscheidung, die zu treffen ist, ist die Art der Bestattung: Das klassische Begräbnis, bei dem der Sarg in die Erde gelassen wird oder eine Feuerbestattung? In diesem Fall stellt sich als nächste Frage, was mit der Urne geschehen soll. Soll sie in ein Grab kommen, in eine Urnennische am Friedhof? Möchte man vielleicht im eigenen Garten begraben werden bzw. am Kaminsims seine letzte Ruhe finden? Dazu kommen selten exotischere Bestattungswünsche wie die Seebestattung, die über dafür zugelassene Unternehmen abgewickelt werden müssen.

Naturbestattung im Trend
Es ist in Österreich erlaubt, die Urne zuhause aufzubewahren oder auch im eigenen Garten beizusetzen – was allerdings eines Bescheids der Wohngemeinde bedarf. Zudem muss immer nachvollziehbar sein, wo sich die verschlossene Urne befindet. „Der Wunsch, seine Asche vom Wind zerstreuen zu lassen, wie er oft geäußert wird, kann nicht erfüllt werden“, so Buchsteiner. Sehr wohl jedoch der Wunsch, Teil der Natur zu werden, wie es beispielsweise Pax Natura in Maria Plain und Glanegg anbietet.

Welche Form der Bestattung man bevorzugt, entspricht dem individuellen Empfinden – dennoch sollte man die Bedürfnisse der Hinterbliebenen nicht ganz außen vor lassen: Wer muss sich künftig um die Grabpflege kümmern? Wünschen sich die Angehörigen einen Ort, an dem sie der verstorbenen Person gedenken können? „Mein Tipp ist, den Ort der Bestattung wirklich mit der Familie zu besprechen und auch deren Bedürfnisse miteinzubeziehen“, empfiehlt Sieglinde Buchsteiner. Ebenfalls vorab bestimmt werden kann die Art der Verabschiedung, der Trauerfeier, die oftmals von der jeweiligen Konfession abhängt. Neben der Auswahl des Sargs oder Urne, gegebenenfalls des Grabsteins, sind die Drucksorten wie Partezettel zu organisieren. Der Bestatter benötigt einige Dokumente, um die Sterbeurkunde ausstellen zu können. Hilfreich ist, wenn die Hinterbliebenen wissen, wo sie diese im Falle finden. Geplant werden kann außerdem vorab die Musikauswahl, wenn gewünscht die Zehrung – und ganz wichtig der Blumenschmuck. „Bei den Blumen wird meist nicht gespart“, spricht Sieglinde Buchsteiner aus langjähriger Erfahrung, „diese gelten auch heute noch als eine Art Statussymbol über den Tod hinaus.“

Sieglinde Buchsteiner, Bestattung Buchsteiner Wallmann

Sterben kostet Geld
Von Bestattungskosten angefangen über Friedhofskosten, Parten, Blumen, Musik bis hin zum Traueressen – Sterben muss man sich leisten können. Einige Tausend Euro sind auf jeden Fall einzuplanen, insofern macht es durchaus Sinn, auch im finanziellen Bereich Vorsorge zu treffen, um den Hinterbliebenen finanzielle Engpässe zu ersparen.

„Bei der Begräbniskostenversicherung handelt es sich um eine zweckgebundene Er- und Ablebensversicherung. Es gibt keine Gesundheitsfragen (wie z. B. bei einer reinen Ablebensversicherung) und keinen Versicherungsschutz innerhalb der ersten 3 Jahre außer bei einem Unfalltod. Aber man kann damit „zweckgebunden“ für sein Begräbnis vorsorgen. Aufgrund der Bezugsberechtigung geht das Vermögen nicht in die Erbmasse, sondern kann „sofort“ für das Begräbnis verwendet werden“, erklärt Alexander Gimborn, Inhaber der Versicherungskanzlei Gimborn. Ebenfalls sinnvoll: eine Unfallversicherung, bei der im Falle eines Unfalltods eine bestimmte Summe an die Hinterbliebenen rasch und unkompliziert ausbezahlt wird.

Theresa und Alexander Gimborn, Versicherungskanzlei Gimborn

Finanzielle Absicherung
Wenn ein Verdiener durch Todesfall unvermittelt wegbricht, bedeutet dies für viele Familien oftmals die finanzielle Bredouille. Absicherung verschafft eine – rechtzeitig abgeschlossene – Risikoablebensversicherung. „Diese ist wie eine Wette“, erläutert Theresa Gimborn, „ich wette gegen den Versicherer, dass ich einen bestimmten Zeitpunkt nicht erlebe und setze darauf die Versicherungsprämie. Erlebe ich diesen Zeitpunkt tatsächlich nicht, ‚gewinnen‘ meine Hinterbliebenen, die Bezugsberechtigten den gesamten Wetteinsatz.“ Das Bezugsrecht der Versicherungssumme hält entweder die im Vertrag namentlich genannte Person oder es unterliegt der gesetzlichen Erbfolge. Eine solche Versicherung macht nicht nur für den Hauptverdiener der Familie Sinn, wie Theresa Gimborn betont: „Auch das Familienmitglied, das vorwiegend die unentgeltliche Arbeit wie Kinderbetreuung, Haushalt, etc. übernimmt, sollte gut abgesichert sein!“

Generell gilt: Je früher eine Ablebensversicherung abgeschlossen wird, umso besser. „Je jünger und gesünder man zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist, desto günstiger sind die Prämien – Risikoablebensversicherungen sind immer an Gesundheitsfragen gekoppelt!“, empfiehlt Alexander Gimborn.

Apropos Versicherungen
Auch sämtliche Versicherungsangelegenheiten des Verstorbenen müssen möglichst umgehend von den Hinterbliebenen abgewickelt werden. Eine Personenversicherung, wie z. B. Unfall- oder Krankenversicherung erlischt mit dem Todesfall und wird mit Übermittlung der Sterbeurkunde storniert. Sachversicherungen, wie Eigenheimversicherungen, bleiben bestehen, da diese nicht an die Person, sondern an die Sache gebunden sind.

Geregelter Nachlass
Sind Vermögenswerte vorhanden, empfiehlt sich, testamentarisch festzuhalten, was nach dem Tode damit passiert. „Das Testament ist immer eine Momentaufnahme. Man muss sich die Frage stellen: Was soll jetzt mit meinem Vermögen passieren? Denn Lebensumstände verändern sich – dahingehend ist das Testament anzupassen“, erklärt Philip Ranft, öffentlicher Notar für die Notariatskammer Salzburg.

Sobald Vermögenswerte wie Immobilien, finanzielle Mittel oder auch Unternehmen vorhanden sind, macht es auf jeden Fall Sinn, sich möglichst rasch damit auseinander zu setzen, wie diese vererbt werden sollen. Im gesetzlichen Erbrecht ist festgelegt, dass Kinder zwei Drittel der Erbmasse erhalten, der Ehepartner ein Drittel. Sind die Kinder noch minderjährig ist es oft ratsam, in einem Testament diese auf den Pflichtteil zu setzen. Der Pflichtteil ist ein Geldbetrag, der bis zur Volljährigkeit der Nachkommen gestundet wird. Damit kann die Zerschlagung des Vermögens durch einen Zwangsverkauf vermieden werden.
Ist ein Ehepaar kinderlos, erbt der Ehegatte nach der im Gesetz vorgesehenen Erbfolge zwei Drittel des Vermögens und die Eltern der vorverstorbenen Person ein Drittel. Auch hier empfiehlt es sich, ein Testament zu verfassen, denn Eltern haben mittlerweile keinen Pflichtteilsanspruch mehr. Sind die Eltern vorverstorben, ist der überlebende Ehegatte der Alleinerbe. Unverheiratete Lebenspartner haben kein gesetzliches Erb-recht. Gerade in so gearteten Fällen sollte das Erbe testamentarisch geregelt sein. Denn nur dann kann man den überlebenden Partner entsprechend absichern. „Ein Testament hat vor allem mit Vorsorge und Verantwortung zu tun“, so Philip Ranft, „Um abzuklären, ob die gesetzliche Erbfolge ausreichend oder ein Testament vonnöten ist, bietet sich die kostenlose Erstberatung bei einem Notar an.“

Philip Ranft, öffentlicher Notar

Hieb- und stichfest
Um ein Testament zu verfassen, gibt es vor allem zwei Möglichkeiten: das handschriftliche Testament und das fremdhändige Testament. „Jeder kann sein Testament selbst handschriftlich verfassen und unterschreiben und hat damit ein formgültiges Testament zustande gebracht“, erklärt Ranft, „Probleme können sich allerdings beim Inhalt ergeben: Es muss ein Gesamtrechtsnachfolger, somit zumindest ein Erbe, angeführt sein, der in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen eintritt. Ist dies missverständlich formuliert, obliegt dem Notar die Auslegung – was in Folge zu Streitigkeiten unter den Erben führen kann. Seine Empfehlung: „Das handschriftliche Testament auf jeden Fall von einem Notar überprüfen zu lassen – auch dies ist im Zuge der kostenlosen Erstberatung möglich.“
Für das fremdhändig verfasste, sprich am Computer getippte Testament, braucht es drei Testamentszeugen. Wichtig: diese drei Testamentszeugen dürfen mit den Begünstigten aus dem Testament nicht verwandt oder verschwägert sein! Darüber hinaus muss der Verfasser des Testaments, um der Formgültigkeit zu entsprechen, handschriftlich seine Unterschrift und davor eigenhändig den Zusatz, dass dies sein letzter Wille sei, anbringen. Die Testamentszeugen – deren Identität in der Urkunde ersichtlich sein muss – haben sodann mit dem Zusatz „als Testamentszeuge“ zu unterschreiben.

Jedenfalls auf der sicheren Seite ist man mit einem vom Notar erstellten Testament, das dieser in seinem Safe aufbewahrt und im Österreichischen Zentralen Testamentsregister speichert. Die Kosten dafür sind überschaubar. Ein gemeinsam mit dem Notar erstelltes Testament schafft für alle Beteiligten Rechtssicherheit.