Der 12-Stunden-Tag: Pro & Contra
Fotos: Lorenz Huber; AK/Neumayr
Lorenz Huber, Leiter Sozial- und Arbeitsrecht, Wirtschaftskammer Salzburg
Seit 1.9.2018 besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit im Falle eines erhöhten Arbeitsbedarfes auf 12 Stunden täglich bzw. 60 Stunden wöchentlich auszudehnen. Das verbessert die Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft entscheidend und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Die Neuregelung sichert als wichtige standortpolitische Maßnahme Arbeitsplätze ab und schafft Flexibilität bzw. Rechtssicherheit.
Die neue flexiblere Arbeitszeitgestaltung liegt entgegen vielen anderslautenden Behauptungen auch im Interesse vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch sie wollen in der Arbeitszeitgestaltung mehr Flexibilität, wie die Umfragen beweisen. So sind damit zum Beispiel längere Freizeitblöcke möglich.
Bei der 11. und 12. Stunde handelt es sich in der Regel um zuschlagspflichtige Überstunden. Diese können ohne Angabe von Gründen – abgesichert durch Benachteiligungsverbot und Motivkündigungsschutz – von den Mitarbeitern sanktionslos abgelehnt werden. Die tatsächlichen Auswirkungen auf betrieblicher Ebene werden geringer sein, als es die unsachliche Emotionalität, mit welcher die Debatte um die Anhebung der Höchstgrenzen zum Teil geführt wird, vermuten lässt.
Ich bin mir sicher, dass die neuen Spielräume im Sinne eines konstruktiven Miteinanders für beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Vorteile bringen werden.
Peter Eder, Präsident der Arbeiterkammer Salzburg
Flexibles oder längeres Arbeiten war bereits vor dem neuen Arbeitszeitgesetz möglich. Allerdings unter bestimmten Bedingungen: Der Arbeitgeber musste einen besonderen Arbeitsaufwand argumentieren können und die Beschäftigten, bzw. der Betriebsrat, mussten zustimmen. Jetzt sieht die Sache anders aus: Die Unternehmen können – dank der Gesetzeslage jetzt ganz legal – nun völlig willkürlich Arbeitszeiten ausdehnen. Mitbestimmung der Beschäftigten ade.
Die „freie Entscheidung“, die 11. und 12. Arbeitsstunde ablehnen zu können, ist ein Hohn. Wer traut sich denn, angeordnete und im Dienstvertrag vereinbarte Überstunden abzulehnen – was einen Entlassungsgrund darstellt?
Wie sollen Eltern, die bisher schon Probleme hatten, einen geeigneten Betreuungsplatz für ihre Kinder zu finden, eine Betreuung für 12 Stunden organisieren?
Wer sind die Leidtragenden? Zumeist die Frauen – sie sind diejenigen, die die Familie zusammenhalten und viele Opfer dafür bringen: Wer kümmert sich denn in der Regel um unbezahlte, aber für die Gesellschaft ungemein wertvolle Aufgaben wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen? Mit dem neuen Arbeitszeitgesetz wird es jedenfalls nicht leichter werden, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen.
Fazit: Die Gesundheit der Beschäftigten, faire Bezahlung, Mitbestimmungs- und Arbeitnehmerrechte sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurden Profitinteressen geopfert.